Natürlich möchten Sie gute Mitarbeiter*innen halten und langfristig an Ihr Unternehmen binden. Sie haben ja auch genug Zeit und Geld in sie investiert! Daher lohnt es sich auch werdende Mütter
und Väter vor und während der Elternzeit zu begleiten. Je besser die Auszeit und der Wiedereinstieg geplant werden, desto eher kehren die Beschäftigen ins Unternehmen zurück.
Umso mehr, wenn sie sich im Unternehmen auch mit ihrer Familie gut aufgehoben fühlen. Denn so erhalten beide Seiten Sicherheit und Zufriedenheit, was sich in der Motivation und
Loyalität der Mitarbeiter*innen zeigt – dabei ist es egal, ob Mütter oder Väter.
Was können Sie tun, um Elternzeit und Widereinstieg gut zu gestalten?
Wir haben einige Tipps zusammengetragen:
Für Unternehmen lohnt es sich, Beschäftigte während der Elternzeit kompetent zu begleiten. Je besser Wiedereinstieg und Auszeit geplant werden, desto schneller kehren sie zurück!
- Sprechen Sie mit Ihren Beschäftigen schon einige Monate vor Ende der Elternzeit über deren Rückkehr. So vermitteln Sie Ihr Interesse an den Mitarbeiter*innen und vor allem an deren Rückkehr.
Dazu können Sie so gut planen und schon feste Absprachen zu flexiblen Arbeitszeitmodellen und zur Arbeitsorganisation treffen.
- Während der Elternzeit ist es wichtig den Kontakt zu halten. Stellen Sie den Mitarbeiter*innen hierfür Patenschaften oder eine feste Ansprechperson zur Seite. Eltern können zu Betriebsfesten
und Veranstaltungen eingeladen werden – auch mit Kind.
- Halten Sie Ihre Angestellten auf dem Laufenden, wenn es Veränderungen gibt. Fachliche Weiterbildungen können auch in der Elternzeit wahrgenommen werden. So entstehen hier keine Lücken.
- Die Gesetzgebung erlaubt Beschäftigten während der Elternzeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zu arbeiten – auch in anderen Unternehmen. Binden Sie Ihre Mitarbeiter*innen! Bieten Sie ihnen an,
an befristeten Projekten mitzuarbeiten oder andere Beschäftigte, die krank oder im Urlaub sind, zu vertreten.
- Stellen Sie den Rückkehrenden in den ersten Wochen eine feste Ansprechperson zur Seite.
- Ist ein*e Mitarbeiter*in länger als sechs Wochen im Laufe eines Jahres arbeitsunfähig, müssen Sie ihr/ihm gesetzlich ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Maßnahmen für einen
behutsamen Weg zurück ins Arbeitsleben sind zum Beispiel:
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- Reduzierung der Arbeitszeit
- Umbau des Arbeitsplatzes
- technische Arbeitshilfen
- Versetzung in einen anderen Bereich